Kurz beantwortet: Freizügigkeitsgeld musst Du nicht auf einem tief verzinsten Konto liegen lassen. Wenn Du in den nächsten Jahren nicht in eine neue Pensionskasse eintrittst und bis zum Bezug noch mindestens zehn Jahre Zeit hast, kannst Du es in einem Freizügigkeitsdepot mit kostengünstigen ETFs oder Indexfonds anlegen. Verteile das Guthaben dabei auf zwei Stiftungen, denn eine spätere Aufteilung ist nicht mehr möglich.
Von Marco Eberle, Finanzplaner mit eidg. Fachausweis. Aktualisiert am 28. Oktober 2026.
Wann entsteht ein Freizügigkeitsguthaben?
Wenn Du Deine Stelle verlässt und nicht direkt in eine neue Pensionskasse eintrittst, wird Dein Pensionskassenguthaben zur Freizügigkeitsleistung. Typische Situationen sind eine Weiterbildung, eine Auszeit, Arbeitslosigkeit, der Schritt in die Selbständigkeit ohne Pensionskasse oder eine frühe Pensionierung, bei der das Geld noch nicht bezogen wird.
Die bisherige Pensionskasse überweist das Guthaben auf eine Freizügigkeitslösung Deiner Wahl. Teilst Du ihr nichts mit, überweist sie das Geld frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Dort ist es zwar sicher, wird aber nur minimal verzinst und nicht angelegt.
Welche Freizügigkeitslösungen gibt es?
| Lösung | Eignet sich für | Zu beachten |
|---|---|---|
| Freizügigkeitskonto | Kurze Lücken bis zur nächsten Stelle, Bezug in wenigen Jahren | Kein Kursrisiko, aber Zins meist unter der Teuerung |
| Freizügigkeitsdepot mit Wertschriften | Anlagehorizont von zehn Jahren und mehr | Kursschwankungen; Kosten der Anbieter unterscheiden sich stark |
| Freizügigkeitspolice | Nur bei echtem Bedarf an Todesfall- oder Invaliditätsschutz | Oft teuer und unflexibel; vorzeitige Auflösung mit Verlust |
Lohnt es sich, Freizügigkeitsgeld anzulegen?
Bei langem Anlagehorizont ja, und der Unterschied ist gross. Freizügigkeitsguthaben sind oft sechsstellige Beträge, die über viele Jahre unberührt bleiben. Das folgende Beispiel zeigt ein Guthaben von 150’000 Franken ohne weitere Einzahlungen.
| Lösung | Angenommene Rendite pro Jahr | Nach 10 Jahren | Nach 15 Jahren |
|---|---|---|---|
| Freizügigkeitskonto | 0,5 % | rund 157’700 Franken | rund 161’700 Franken |
| Gemischte Anlagelösung | 4,0 % | rund 222’000 Franken | rund 270’100 Franken |
| ETF-Lösung mit hoher Aktienquote | 6,5 % | rund 281’600 Franken | rund 385’800 Franken |
Die Renditen sind Annahmen nach Kosten und keine Garantie. Über 15 Jahre liegt der Unterschied zwischen Konto und ETF-Lösung in diesem Beispiel bei über 200’000 Franken. Umgekehrt kann ein Depot in einem schwachen Börsenjahr deutlich an Wert verlieren; deshalb ist der Anlagehorizont entscheidend.
Wann solltest Du Freizügigkeitsgeld nicht anlegen?
- Du trittst bald eine neue Stelle an: Mit dem Eintritt in eine neue Pensionskasse musst Du das Freizügigkeitsguthaben dorthin übertragen. Ein Depot müsste dann verkauft werden, möglicherweise in einem ungünstigen Moment.
- Du planst einen Bezug in wenigen Jahren: Etwa für Wohneigentum oder den Start in die Selbständigkeit.
- Du kannst Kursrückgänge finanziell oder emotional nicht tragen: Dann ist eine tiefere Aktienquote oder das Konto die bessere Wahl.
Warum zwei Freizügigkeitsstiftungen sinnvoll sind
Du darfst Dein Guthaben auf höchstens zwei Freizügigkeitseinrichtungen verteilen. Diese Aufteilung ist nur bei der Überweisung aus der Pensionskasse möglich und kann später nicht mehr nachgeholt werden. Zwei Lösungen bringen zwei Vorteile: Du kannst sie in zwei verschiedenen Steuerjahren beziehen und damit die Steuerprogression brechen, und Du kannst sie unterschiedlich anlegen, etwa eine eher defensiv und eine mit hoher Aktienquote.
Wann und wie kann ich Freizügigkeitsgeld beziehen?
Der ordentliche Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich, also in der Regel ab 60, und spätestens mit dem Referenzalter. Wer weiter erwerbstätig ist, kann den Bezug bis höchstens 70 aufschieben. Vorzeitig ist ein Bezug nur aus bestimmten Gründen möglich:
- Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum oder Amortisation einer Hypothek darauf
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Endgültiges Verlassen der Schweiz; bei Wegzug in einen EU- oder EFTA-Staat in der Regel nur der überobligatorische Teil
- Invalidität
Beim Bezug wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Bis dahin ist das Guthaben von der Vermögenssteuer befreit, und Erträge sind steuerfrei.
Kann ich meine Freizügigkeitsstiftung wechseln?
Ja, jederzeit. Das Geld muss dabei im Vorsorgesystem bleiben. So gehst Du vor:
- Neues Freizügigkeitskonto oder -depot beim gewünschten Anbieter eröffnen.
- Den bisherigen Anbieter mit der Übertragung beauftragen. Gute Anbieter erstellen das Übertragungsschreiben automatisch.
- Bei einem bestehenden Depot werden die Wertschriften verkauft; das dauert meist rund drei Werktage.
- Nach dem Geldeingang wird die neue Anlagestrategie umgesetzt. Bei vielen Anbietern kannst Du sie schon vorher festlegen.
Wichtig: Eine bestehende Freizügigkeitslösung kann beim Wechsel nicht mehr aufgeteilt werden. Bei einer Freizügigkeitspolice lohnt sich vor dem Wechsel eine genaue Prüfung des Rückkaufswerts.
Einordnung aus der Praxis
In Beratungen sehe ich regelmässig Freizügigkeitsguthaben, die seit Jahren auf einem Konto liegen oder bei der Auffangeinrichtung gelandet sind, weil nach dem Stellenwechsel niemand reagiert hat. Oft geht es um Beträge, die einen grossen Teil der späteren Altersvorsorge ausmachen. Ebenso häufig treffe ich auf teure Mischfonds mit tiefer Aktienquote, die einem Kunden einst am Bankschalter empfohlen wurden. Ein Wechsel ist einfach und lohnt sich bei einem langen Anlagehorizont fast immer; man muss ihn nur angehen.
Mehr dazu hörst Du in der Podcast-Folge 54: Säule 3a oder Freizügigkeitskonto kündigen und wechseln. Für die Säule 3a gelten viele der gleichen Überlegungen; mehr dazu im Artikel Säule 3a mit ETF.
Häufige Fragen zum Freizügigkeitsgeld
Wie viele Freizügigkeitskonten darf ich haben?
Höchstens zwei, bei zwei verschiedenen Einrichtungen. Die Aufteilung ist nur bei der Überweisung aus der Pensionskasse möglich.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Die Pensionskasse überweist das Guthaben frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, wo es nur minimal verzinst wird.
Muss ich das Freizügigkeitsguthaben bei einer neuen Stelle einbringen?
Ja. Beim Eintritt in eine neue Pensionskasse musst Du das Guthaben dorthin übertragen.
Ab wann kann ich Freizügigkeitsgeld beziehen?
Ordentlich frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, in der Regel ab 60. Vorher nur für Wohneigentum, Selbständigkeit, Auswanderung oder bei Invalidität.
Muss ich auf Freizügigkeitsgeld Vermögenssteuer bezahlen?
Nein. Das Guthaben ist bis zum Bezug von der Vermögenssteuer befreit; besteuert wird es einmalig beim Bezug zu einem reduzierten Satz.
Weiterführend
Die Grundlagen für ein Freizügigkeitsdepot sind dieselben wie bei der Vorsorge in der Säule 3a: eine persönliche Anlagestrategie, breit gestreute ETFs und tiefe Kosten. Wie Du diese festlegst und umsetzt, zeige ich Dir in der how2invest Academy am Beispiel der Säule 3a. Für eine individuelle Prüfung Deines Freizügigkeitsguthabens bietet die RichtigAnlegen AG eine unabhängige Beratung an.
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Dieser Beitrag dient ausschliesslich der Information und stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar. Die Rechenbeispiele beruhen auf Annahmen; vergangene oder angenommene Renditen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Die Bezugsregeln können je nach persönlicher Situation abweichen. Stand: Oktober 2026.