Kurz beantwortet: In der Schweiz sind Kursgewinne auf ETFs für Privatanleger steuerfrei. Steuerbar sind die Erträge, also Dividenden und Zinsen, und zwar jedes Jahr, auch wenn ein thesaurierender ETF sie wieder anlegt. Dazu kommt die Vermögenssteuer auf den Depotwert. Die grösste Stellschraube ist das Domizil des ETFs: Es entscheidet, ob Quellensteuern zurückgeholt werden können oder verloren gehen.
Von Marco Eberle, Finanzplaner mit eidg. Fachausweis. Aktualisiert am 30. Oktober 2026.
Welche Steuern fallen auf ETFs an?
| Steuer | Was besteuert wird | Hinweis |
|---|---|---|
| Einkommenssteuer | Dividenden und Zinsen des ETFs | Gilt für ausschüttende und thesaurierende ETFs |
| Vermögenssteuer | Wert des Depots per 31. Dezember | Kantonal, Satz je nach Wohnort |
| Kursgewinne | Wertsteigerung beim Verkauf | Für Privatanleger steuerfrei; Verluste sind nicht abziehbar |
| Verrechnungssteuer | 35 % auf Erträge Schweizer ETFs | Wird über die Steuererklärung zurückerstattet |
| Ausländische Quellensteuer | Dividenden ausländischer Unternehmen | Rückforderbarkeit hängt vom Domizil ab |
| Stempelabgabe | Kauf und Verkauf über einen Schweizer Broker | 0,075 % für Schweizer, 0,15 % für ausländische ETFs |
Thesaurierende ETFs: steuerbar, obwohl nichts ausbezahlt wird
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass thesaurierende ETFs Steuern sparen. Das ist in der Schweiz nicht der Fall. Die wieder angelegten Erträge gelten als zugeflossen und werden jedes Jahr als Einkommen besteuert. Die steuerbaren Beträge pro Anteil veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrer Kursliste; ein Schweizer Steuerauszug übernimmt sie automatisch.
Massgebend ist der Abschluss des Geschäftsjahres des Fonds. Das Bundesgericht hat im Dezember 2024 bestätigt, dass der thesaurierte Jahresertrag eines ausländischen Fonds auch dann voll besteuert wird, wenn die Anteile erst während des Jahres gekauft wurden (BGE 151 II 418). Wer kurz vor Jahresende einen thesaurierenden ETF kauft, versteuert also den Ertrag des ganzen Jahres.
Warum das Domizil so wichtig ist
Viele Länder ziehen auf Dividenden eine Quellensteuer ab. Ob Du sie zurückholen kannst, hängt davon ab, wo der ETF domiziliert ist. Das Domizil erkennst Du an den ersten zwei Buchstaben der ISIN.
| Anlage | Empfohlenes Domizil | Warum |
|---|---|---|
| Schweizer Aktien | Schweiz (CH) | Die Verrechnungssteuer von 35 % ist für Schweizer Anleger voll rückforderbar. Ein ausländischer ETF kann sie nicht zurückholen; das kostet bei Schweizer Aktien bis zu rund 1 Prozent Rendite pro Jahr |
| US-Aktien und weltweite Aktien | Irland (IE) | Dank Doppelbesteuerungsabkommen fallen auf US-Dividenden 15 % statt 30 % Quellensteuer an; keine US-Erbschaftssteuer |
| Europa und Schwellenländer | Irland (IE) oder Luxemburg (LU) | Je nach Abkommen wird ein Teil der Quellensteuer reduziert |
Die 15 Prozent US-Quellensteuer, die ein irischer ETF bezahlt, kannst Du in der Schweiz nicht zurückfordern. Bei einer Dividendenrendite von rund 1,2 Prozent auf US-Aktien kostet das knapp 0,2 Prozent Rendite pro Jahr. Das ist der Preis für eine einfache und steuerlich saubere Lösung.
Was ist mit ETFs aus den USA?
ETFs mit Domizil USA sind sehr günstig, und die US-Quellensteuer auf ihren Ausschüttungen lässt sich in der Schweiz grundsätzlich mit dem Formular DA-1 anrechnen. Sie haben aber einen Nachteil: Wie direkt gehaltene US-Aktien gelten sie als US-Vermögen und fallen damit unter die US-Erbschaftssteuer. Übersteigt das US-Vermögen im Todesfall 60’000 Dollar, müssen die Erben in den USA eine Erbschaftssteuererklärung einreichen. Dank dem Erbschaftssteuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA von 1951 erhalten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz anteilig den hohen US-Freibetrag; eine tatsächliche Steuer von bis zu 40 Prozent auf den US-Anteil betrifft deshalb vor allem sehr grosse Nachlässe. Der Aufwand für die Erben bleibt aber, und die Regeln können sich ändern. Zudem sind US-ETFs nicht bei allen Schweizer Brokern handelbar.
Für die meisten Privatanleger in der Schweiz sind ETFs aus Irland deshalb die einfachere Wahl. Wer US-Einzelaktien hält, sollte den Wert dieser Positionen im Blick behalten und bei grösseren Beträgen die Nachlassplanung entsprechend vorbereiten.
Stempelabgabe: Schweizer oder ausländischer Broker
Kaufst Du über einen Schweizer Broker, fällt bei jedem Kauf und Verkauf die eidgenössische Umsatzabgabe an: 0,075 Prozent bei Schweizer und 0,15 Prozent bei ausländischen ETFs. Auf einen Kauf von 10’000 Franken sind das 7.50 beziehungsweise 15 Franken. Ausländische Broker erheben keine Stempelabgabe, liefern dafür aber meist keinen Schweizer Steuerauszug. Mehr dazu im Artikel ETF-Broker Schweiz.
Wann werden Kursgewinne doch besteuert?
Kursgewinne bleiben steuerfrei, solange Du als Privatanleger giltst. Wer sehr aktiv handelt, kann von den Steuerbehörden als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft werden; dann werden Gewinne als Einkommen besteuert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt fünf Kriterien, die alle erfüllt sein müssen, damit Du in jedem Fall als Privatanleger giltst: eine Haltedauer von mindestens sechs Monaten, ein jährliches Handelsvolumen von höchstens dem Fünffachen des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Jahresbeginn, Kapitalgewinne unter 50 Prozent des Reineinkommens, keine Fremdfinanzierung, deren Zinsen die steuerbaren Erträge übersteigen, und Derivate nur zur Absicherung. Einzelne Kantone wenden strengere Regeln an; der Kanton Thurgau etwa verlangt eine Haltedauer von mindestens einem Jahr. Wer langfristig mit ETFs anlegt, ist davon nicht betroffen.
Und in der Säule 3a?
In der Säule 3a fallen weder Einkommens- noch Vermögenssteuern auf die Anlagen an. Die Stempelabgabe entfällt bei Lösungen mit Schweizer Indexfonds, nicht aber beim Kauf von ETFs über die Börse. Besteuert wird erst der Bezug, zu einem reduzierten Satz. Für die Vorsorge ist die Säule 3a mit Wertschriften deshalb besonders effizient. Mehr dazu im Artikel Säule 3a mit ETF.
Einordnung aus der Praxis
Steuern sind bei ETFs kein Grund, nicht zu investieren, aber ein guter Grund, die Produkte bewusst auszuwählen. Mit zwei einfachen Regeln vermeidest Du die grössten Steuerverluste: Schweizer Aktien mit Schweizer ETFs, ausländische Aktien mit ETFs aus Irland. Alles Weitere, etwa die Frage nach US-ETFs oder einem ausländischen Broker, lohnt sich erst bei grösseren Vermögen und mit entsprechender Bereitschaft, mehr Zeit in die Steuererklärung zu investieren.
Mehr dazu hörst Du in der Podcast-Folge 45: Steuern auf US-Aktien für Anleger aus der Schweiz.
Häufige Fragen zu ETF-Steuern in der Schweiz
Muss ich Kursgewinne auf ETFs versteuern?
Nein, für Privatanleger sind Kursgewinne steuerfrei. Steuerbar sind die Erträge und das Vermögen.
Sind thesaurierende ETFs steuerlich besser?
Nein. Auch die wieder angelegten Erträge werden jedes Jahr als Einkommen besteuert. Der Vorteil ist rein praktisch: Du musst die Erträge nicht selbst wieder anlegen.
Wie finde ich die steuerbaren Erträge meines ETFs?
In der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Ein Schweizer Steuerauszug Deines Brokers enthält die Werte bereits.
Welches ETF-Domizil ist für Schweizer Anleger am besten?
Für Schweizer Aktien ein Schweizer ETF, für US-Aktien und weltweite Aktien in der Regel ein ETF aus Irland.
Kann ich die Verrechnungssteuer zurückfordern?
Ja, wenn Du in der Schweiz steuerpflichtig bist und die Erträge korrekt in der Steuererklärung deklarierst.
Weiterführend
Nach welchen weiteren Kriterien Du ETFs auswählst, erklärt der Artikel ETF auswählen. Einen Überblick über alle Steuerfragen beim Anlegen gibt der Artikel Geld anlegen in der Schweiz. In der how2invest Academy zeige ich Dir, wie Du Deine Strategie steuerlich sinnvoll mit ETFs umsetzt.
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Dieser Beitrag dient ausschliesslich der Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Steuerliche Regeln unterscheiden sich je nach Kanton und persönlicher Situation; für konkrete Fragen wende Dich an eine Steuerfachperson. Stand: Oktober 2026.